Immobilienbewertung

Als behördlich konzessionierte Immobilientreuhänder (Wirtschaftskammer Österreich), akademische Experten für Immobilienbewertung mit Abschluss an der Donau Universität Krems und zertifizierte Fachkräfte für Immobilienbewertung (zertifiziert durch Austrian Standards), verfügen wir über ein tiefes Verständnis der Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren. Wir sind in der Lage, das jeweils geeignete Wertermittlungsverfahren anzuwenden und den Verkehrswert einer Liegenschaft präzise zu bestimmen.

Bewertungsanlässe in wirtschaftlichen und privaten Bereichen

  • Grundlage für die Vereinbarung eines Kaufpreises,
  • Entscheidungshilfe für eine Beteiligung,
  • Grundlage für das Investment in eine Liegenschaft,
  • Abschluss einer Versicherung,
  • Ermittlung von Bilanzansätzen.

Wohnungsrechtliche Bewertungsanlässe für die richtige Mietzinsbildung

  • Neuvermietung,
  • Finanz,
  • Geschäftsübergang: Höhe des Mietzinses (z.B. Branchenangemessenheit) und Investitionen,
  • Eintritt in Mietvertrag,
  • Überprüfungsverfahren bei der Schlichtungsstelle,
  • Überprüfungsverfahren bei Gericht,
  • Höhe des Untermietzinses.

Eherecht

  • Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens.

Verlassenschaftsverfahren

  • Inventarisierung des Nachlasses im Abhandlungsverfahren.

Baurecht und Superädifikat

  • Im Hinblick auf die Bewertung gibt es 2 unterschiedliche Anlässe:
  1. Bewertung des Rechtes selbst (ohne Betrachtung des Gebäudes)
  2. Bewertung der Einheit Baurecht mit Gebäude

Exekutionsverfahren

Steuerliche Bemessungsgrundlagen

  • Ankauf (Grundsteuer),
  • laufende Besteuerung (Grundsteuer).

Enteignungsentschädigungsverfahren

  • Enteignungsentschädigung nach den verschiedenen Enteignungsgesetzen.

Anwendungsbereiche im ABGB

  • Anlage von Mündelgeldern,
  • Berechnung des Pflichtteils,
  • Vermächtnisrecht,
  • Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes.

Kompetenzprofil

  • Wir verfügen über Kenntnisse der Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, der ÖNORM B 1802-1, der ÖNORM B 1802-2 und B 1802-3;
  • Wir kennen die wichtigsten Wertermittlungsverfahren, wie z.B. Vergleichs-., Sach- und Ertragswertverfahren;
  • Wir haben Kenntnisse über die wichtigsten Inhalte der einzelnen Wertermittlungsverfahren;
  • Wir wissen, welche Rechte und Lasten den Verkehrswert beeinflussen können;
  • Wir können den Begriff Marktanpassung verstehen und anwenden.

Wohnrechtliche Immobilienbewertung

  • Wir verfügen über Kenntnisse des Mietrechts wie insbesondere Anwendungsbereich, Rechtsstellung des Mieters, Befristungsregelungen, Kündigungsvorschriften, zulässige Mietzinse und verfahrensrechtliche Besonderheiten des Bundesgesetzes vom 12. November 1981 über das Mietrecht (MRG) (Außerstreitverfahren, Räumungsexekution);
  • Wir kennen die Ermittlung, Bestimmung und Überprüfung:  
  1. des Richtwertmietzinses (gem. §16 (2) MRG),
  2. des angemessenen Hauptmietzinses (gem. §16 (1) MRG),
  3. des angemessenen Untermietzinses,
  4. der Kategorie (gem. §15a MRG),
  5. des anwendbaren Mietzinses,
  6. der Wertsicherung,
  7. der angemessenen Möbelmiete (gem. §25 MRG),
  8. der Investitionen,
  9. ob noch mietrechtl. Gründerzeitlage (Blockevaluierung),
  10. der Lagequalität (Lagegutachten NEU),
  11. des Lagezuschlages (gem. Richtwertgesetz);
  • Wir kennen das Wohnungseigentumsrechts wie insbesondere Kategorien der Wohnungseigentumsobjekte (WE-Objekte), Begründung von WE, Bedeutung der Nutzwertermittlung, Änderungsrecht nach § 16 Abs 2 Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (WEG) und verfahrensrechtliche Besonderheiten;
  • Wir kennen das Bestandrechts des ABGB.

Aufbau und Inhalt des Immobilienbewertungsgutachtens gemäß Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG)

  • Wir wissen, welche gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte ein Gutachten gemäß § 9 LBG enthalten muss;
  • Wir können die wesentlichen Inhalte des Befundes nennen;
  • Wir wissen, welche allgemeinen und besonderen Gutachtenserfordernisse das LBG vorschreibt.

Bauliche Befunderhebung

  • Wir kennen die Grundlagen der baulichen Befunderhebung und können diese beschreiben;
  • Wir wissen, wo die zur Beurteilung der Immobilie notwendigen Urkunden, Bescheide, Grundrisspläne u.dgl. gefunden werden können und auf welchen Ämtern Recherchen durchzuführen sind;
  • Wir kennen wichtige Begriffe wie Baumängel, Bauschäden, Instandhaltung und Nutzungsdauer, verstehen diese und wissen, wie diese zu beurteilen, bzw. korrekt anzuwenden sind.

Bauträgerkalkulation

  • Wir kennen das Ablaufschema dieser Praktiker-Methode;
  • Wir wissen, welche Eingangsparameter besondere Auswirkungen auf den zu ermittelnden Wert haben;
  • Wir wissen, für welche Bewertungsanlässe dieses Wertermittlungsverfahren Anwendung findet;
  • Wir können beschreiben, welche besonderen Herausforderungen sich daraus ergeben können.

Ertragswertverfahren, internationale Bewertungsverfahren

  • Wir können die einzelnen Inhalte und das Ablaufschema des Ertragswertverfahren benennen;
  • Wir wissen, bei welchen Liegenschaften das Ertragswertverfahren angewendet wird;
  • Wir wissen, wie der Reinertrag einer Immobilie ermittelt wird und wie Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer angesetzt werden;
  • Wir können den Verkehrswert aus dem Ertragswert ermitteln;
  • Wir verfügen über Kenntnisse über internationalen Bewertungsverfahren: das DCF (Discounted Cashflow) -Verfahren (ÖNORM B 1802-2) sowie das Residualwertverfahren (ÖNORM B 1802-3);
  • Wir wissen, für welche Bewertungsanlässe die jeweiligen Verfahren Anwendung finden.

Vergleichs- und Sachwertverfahren

  • Wir kennen die Anwendungsgebiete des Vergleichswertverfahrens;
  • Wir wissen, welche wertbeeinflussenden Umstände den Wert einer Immobilie beeinflussen können und wie diese bei der Bewertung zu berücksichtigen sind;
  • Wir wissen, welche Kaufpreise als Vergleichspreise für die Bewertung herangezogen werden können;
  • Wir kennen die Anwendungsgebiete des Sachwertverfahrens und können das Ablaufschema beschreiben;
  • Wir wissen, wie der Bauwert von baulichen Anlagen ermittelt wird,
  • Wir kennen die Begriffe „Herstellungs-“ bzw. „Neubauwert“ und „technische und wirtschaftliche Wertminderung“, verstehen diese und können sie bei der Wertermittlung anwenden;
  • Wir können den Verkehrswert aus dem Sachwert ermitteln.